Folgekostenversicherung bei Schönheitsoperationen
Wir bieten Ihnen Hilfestellung beim Schutz vor Folgekosten infolge von Schönheits-OP`s, die medizinisch nicht notwendig sind. Hierzu existieren diverse Dienstleister, die eine Versicherung zum Schutz vor Folgekosten anbieten, die aufgrund von Komplikationen nach kosmetischen und medizinisch nicht notwendigen Eingriffen entstehen können.
Leistungsbeschränkung beim Gesundheitsreformgesetz
Im Sozialgesetzbuch wurde die Leistungsbeschränkung im Rahmen des am 01.04.2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreformgesetzes verankert. Hierdurch kann für Patienten folgendes wirtschaftliche und finanzielle Risiko gerade nach medizinisch nicht notwendigen Operationen ergeben:
Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden (ß 52 Abs. 2 SGB V):
„Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation […] zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern„.
Versicherung gegen Folgekosten
Patienten haben die Möglichkeit, die sich einer kosmetischen Operation unterziehen, ab sofort sich gegen eventuelle Folgekosten und das mögliche finanzielle Risiko abzusichern.Hierbei ist die Folgekostenversicherung eine ergänzende Versicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung (für Beihilfeberechtigte und privat Versicherte gelten Sonderregelungen) und bietet umfassenden Versicherungsschutz für eventuelle Rückforderungsansprüche der Krankenkassen.
Versicherbare kosmetische Operationen
Zu den versicherbaren ästhetisch-plastischen Operationen zählen:
- Abdominoplastik (Bauchstraffung)
- Mammaaugmentation (Brustvergrößerung)
- Mastopexie (Bruststraffung)
- Mammareduktionsplastik (Brustverkleinerung)
- Gynäkomastie (Verkleinerung der männlichen Brustdrüse)
- Kinnaugmentation (Kinnimplantate)
- Liposuktion (Fettabsaugung)
- Labioplastik (Reduzierung der Schamlippen)
- Oberschenkelstraffung
- Oberarmstraffung
- Gesäßstraffung
- Rhinoplastik (Nasenkorrektur)
- Facelift (Gesichtsstraffung)
- Lower Body Lift
- Stirn-Lifting
Ablaufplan der Folgekostenversicherung
Die Folgekostenversicherung kann in wenigen einfachen Schritten online beantragt werden. Um die Folgekostenversicherung abschließen zu können brauchen lediglich eine Transaktions-Nummer (TAN-Nummer) von ihrem behandelnden Facharzt.
Lassen Sie sich persönlich von uns beraten
Am besten vereinbaren Sie bei unseren Fachärzten Dr. Akbas, Dr. Alt und Dr. (TR) Sentürk ein unverbindliches Beratungsgespräch in unserer ARTEO PRAXIS (Zentrum für Ästhetisch-Plastische Chirurgie Düsseldorf). Mit mehr als 23 Jahren (Dr. Akbas), 24 Jahren (Dr. Alt) und 19 Jahren (Dr. (TR) Sentürk) Berufserfahrung stehen Ihnen renommierte Experten für die plastisch-ästhetische Chirurgie zur Verfügung. Im Falle einer operativen Behandlung gestalten wir Ihren Aufenthalt in unserer ARTEO PRIVATKLINIK so angenehm wie möglich.
Wir als Ihr Team der ARTEO Privatklinik und der ARTEO Praxis (Zentrum für Ästhetisch-Plastische Chirurgie im Raum Düsseldorf, Köln, NRW) freuen uns auf Ihren persönlichen Besuch bei uns.